Kann sich ein Land, das zu allen Seiten Grenzen mit anderen europäischen Staaten teilt, kann sich Deutschland mit seinen neun Nachbarn leisten, keine aktive Europapolitik zu betreiben? Die Antwort liegt auf der Hand: In der Zentrallage im Schnittpunkt der heutigen Europäischen Union (EU) zieht Deutschland besonderen Nutzen aus friedlicher und guter Nachbarschaft. Ein – auch wirtschaftlich – vitales Europa liegt im Interesse Deutschlands: Der Integrationsprozess hat sich als eine geeignete Rahmenbedingung zur Absicherung von Frieden, Wohlstand und Sicherheit erwiesen.
Mit dem Abschluss der Römischen Verträge zum Aufbau einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft begann 1957 die Erfolgsgeschichte der europäischen Integration. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung der Wirtschaften Westeuropas durch eine Vertiefung der Zusammenarbeit und die Förderung des Handels unter den Gründern. Ohne die Bedeutung des politischen Zusammenwachsens Europas unterschätzen zu wollen, dürften die wirtschaftliche Dynamik der Integration und die Attraktivität des großen Marktes als das stärkste Motiv für den Beitrittswunsch anderer europäischer Staaten anzusehen sein. Dies gilt für die Beitritte von Großbritannien, Dänemark und Irland in den 1970er-Jahren, die Beitritte Griechenlands, Spaniens und Portugals in den 1980er-Jahren, Österreichs, Schwedens und Finnlands in den 1990er-Jahren – es gilt aber auch für den Magnetismus, mit dem die EU 2004 und 2007 die neuen marktwirtschaftlichen Demokratien Ostmittel- und Südosteuropas an sich zog. Wie für die junge Bundesrepublik erwies sich für die jungen Demokratien im Süden und Osten Europas der Beitritt zur EU dabei auch als Anerkennung und Rückversicherung der politischen Leistung in der Überwindung von Diktatur und Willkürherrschaft.
Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Dezember 2009 schließt sich der Kreis intensiver Verhandlungen. Die deutsche Europapolitik hat in allen Stationen dieses Prozesses eine tragende Rolle gespielt: Es war die von Deutschland mitinitiierte Konzeption einer Europäischen Union, die neben der Wirtschafts- und Währungsunion auch auf eine vertiefte und handlungsfähige Politische Union zielte. Im Vertrag von Maastricht wurde in einem großen politischen Wurf der erste Pfeiler verbindlich fixiert; die Politische Union dagegen blieb weitgehend Vision. In der Folgezeit wurde deutlich, dass sie in Etappen, Teilschritten und auf anderen Grundlagen zu entwickeln sein würde. Deutschland hat sich deshalb in den Verhandlungen zu den Verträgen von Amsterdam und Nizza sowie im Verfassungskonvent für eine schrittweise Anpassung und Weiterentwicklung des institutionellen Gefüges, eine Klärung der Zuständigkeiten und entsprechende Erweiterungen der demokratischen Qualität von EU-Entscheidungen eingesetzt.