Nach der Öffnung der Mauer 1989 vergingen noch elf Monate bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Sie entsprach dem Willen der Deutschen in beiden deutschen Staaten. In der ersten (und letzten) freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 stimmten die Ostdeutschen mit großer Mehrheit für die Parteien, die einen raschen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik forderten. Dieser wurde im Sommer 1990, wie zuvor schon die deutsch-deutsche Währungsunion, zwischen beiden deutschen Staaten vertraglich ausgehandelt. Parallel dazu verständigten sich die Bundesrepublik und die DDR mit den vier Mächten, die Verantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes trugen, also den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich, im Zwei-plus-Vier-Vertrag über die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit.
Die deutsche Frage wurde 1990 gelöst im Sinne der alten Forderung „Einheit in Freiheit“. Sie konnte nur im Einvernehmen mit allen Nachbarn gelöst werden, und das heißt auch: nur zeitgleich mit der Lösung eines anderen Jahrhundertproblems, der polnischen Frage. Die endgültige, völkerrechtlich verbindliche Anerkennung der polnischen Westgrenze an Oder und Neiße war eine Voraussetzung der Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen von 1945.
Das wiedervereinigte Deutschland ist seinem Selbstverständnis nach keine „postnationale Demokratie unter Nationalstaaten“, wie 1976 der Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher die „alte“ Bundesrepublik genannt hatte, sondern ein postklassischer demokratischer Nationalstaat unter anderen – fest eingebunden in den supranationalen Staatenverbund der Europäischen Union (EU), in dem Teile der nationalen Souveränität gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten ausgeübt werden. Von dem ersten deutschen Nationalstaat trennt den zweiten vieles – nämlich alles, was das Bismarckreich zu einem Militär- und Obrigkeitsstaat gemacht hat. Doch es gibt auch Kontinuitäten zwischen dem ersten und dem zweiten Nationalstaat. Als Rechts- und Verfassungsstaat, als Bundes- und Sozialstaat steht das wiedervereinigte Deutschland in Traditionen, die weit ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Dasselbe gilt vom allgemeinen gleichen Wahlrecht und der Parlamentskultur, die sich schon im Reichstag des Kaiserreichs entwickelt hatte. Unübersehbar ist auch eine räumliche Kontinuität: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, die völkerrechtliche Gründungsurkunde des wiedervereinigten Deutschland, hat die kleindeutsche Lösung, die getrennte Staatlichkeit für Deutschland und Österreich, nochmals festgeschrieben.
Die deutsche Frage ist seit 1990 gelöst, aber die europäische Frage ist nach wie vor offen. Seit den Erweiterungen von 2004 und 2007 umfasst die EU zwölf weitere Staaten, von denen zehn bis zur Epochenwende von 1989/91 kommunistisch regiert wurden. Es sind allesamt Staaten, die zum alten Okzident gehören – geprägt durch eine weithin gemeinsame Rechtstradition, durch die frühe Trennung von geistlicher und weltlicher wie von fürstlicher und ständischer Gewalt, aber auch durch die Erfahrung der mörderischen Folgen von religiöser und nationaler Verfeindung und Rassenhass. Das Zusammenwachsen der getrennten Teile Europas erfordert Zeit. Es wird nur gelingen, wenn die Vertiefung der europäischen Einigung mit der Erweiterung der Union Schritt hält. Vertiefung verlangt mehr als institutionelle Reformen. Sie macht gemeinsames Nachdenken über die europäische Geschichte und die Folgerungen notwendig, die sich aus ihr ergeben. Die Folgerung, die alle anderen überragt, ist die Einsicht in die Allgemeinverbindlichkeit der westlichen Werte, an ihrer Spitze der unveräußerlichen Menschenrechte. Es sind die Werte, die Europa und Amerika gemeinsam hervorgebracht haben, zu denen sie sich bekennen und an denen sie sich jederzeit messen lassen müssen.