Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land der Europäischen Union. Rund 82 Millionen Menschen wohnen auf deutschem Gebiet, ein gutes Sechstel davon in Ostdeutschland, auf dem Territorium der früheren DDR. Vor allem im Norden und Osten Deutschlands leben die nationalen Minderheiten der Dänen, der Friesen, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk. Sie haben eine je eigene Kultur, Sprache, Geschichte und Identität.
Die deutsche Wirtschaft ist seit dem Nachkriegsboom der 1950er-Jahre auf Arbeitsmigranten angewiesen. Die meisten der damals sogenannten „Gastarbeiter“ sind in ihre süd- und südosteuropäischen Heimatländer zurückgekehrt, aber viele sind zum Leben und Arbeiten in Deutschland geblieben. Geblieben sind auch viele der später zugewanderten türkischen Migranten. Deutschland hat sich allmählich von einem Gastarbeiterland zu einem Land mit gesteuerter Zuwanderung entwickelt. Eine zweite große Gruppe von Einwanderern bilden die deutschstämmigen Aussiedler, die seit vielen Generationen in den Staaten der früheren Sowjetunion, in Rumänien und in Polen gelebt haben und – verstärkt nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme – nach Deutschland zurückkehren.
Diese beiden Einwanderungen hatten zur Folge, dass die Anzahl der Zuwanderung pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland in den 1980er-Jahren sogar erheblich höher lag als in klassischen Einwanderungsländern wie den USA, Kanada oder Australien. Derzeit leben mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes zählen dazu alle Personen, die nach Deutschland zugewandert sind, sowie in Deutschland Geborene mit mindestens einem zugewanderten Elternteil. Etwa 7 Millionen von ihnen sind Ausländer, rund 8 Millionen haben die deutsche Staatsangehörigkeit – von Geburt an, weil ein Elternteil deutsch ist, durch Einbürgerung oder weil sie zu den 4 Millionen deutschstämmigen Aussiedlern gehören. Nach den Aussiedlern stellen die Zuwanderer aus der Türkei mit 2,5 Millionen die größte Gruppe, weitere 1,5 Millionen stammen aus dem früheren Jugoslawien oder dessen Nachfolgestaaten. Die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime wird auf 4 Millionen geschätzt.
Viele Migranten arbeiten als Ungelernte, da Deutschland insbesondere Arbeitskräfte für einfache Tätigkeiten anwarb. Studien haben gezeigt, dass es Migrantenfamilien in Deutschland schwer haben, sozial aufzusteigen oder ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Dennoch sind bei der Integration in den vergangenen beiden Jahrzehnten Fortschritte erzielt worden: Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde gesetzlich erleichtert, die Kontakte zwischen Migranten und Deutschen sind intensiver, die Akzeptanz der ethno-kulturellen Vielfalt hat zugenommen. Mit dem 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz gibt es erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung, die alle Bereiche der Migrationspolitik berücksichtigt.
Die Bundesregierung sieht in der nachholenden Integration der Menschen mit Migrationshintergrund einen Schwerpunkt ihrer Arbeit. Dabei steht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund, wobei Bildung und Sprachförderung als Schlüssel für die Integration angesehen werden. Seit 2006 lädt Bundeskanzlerin Angela Merkel jährlich zu einem Integrationsgipfel ein, an dem Vertreter von allen integrationsrelevanten gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Migrantenorganisationen teilnehmen. Das wichtigste Ergebnis des ersten Integrationsgipfels, der „Nationale Integrationsplan“ (2007), wird regelmäßig auf seine Umsetzung überprüft. Er enthält konkrete Ziele sowie über 400 Maßnahmen der staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure: So wird ein Netzwerk von Bildungspaten aufgebaut; bisher sind mehr als 5000 Paten beteiligt, die Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien in Schule und Berufsausbildung unterstützen. Der „Charta der Vielfalt“ sind mehr als 500 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beigetreten mit über vier Millionen Beschäftigten. Sie begreifen Vielfalt als Chance und haben sich unter anderem dazu verpflichtet, Jugendlichen mit Migrationshintergrund bessere Ausbildungschancen zu gewähren.