Grundlegende Veränderungen gibt es auch bei der Altersvorsorge. Zwar bleibt die gesetzliche Rentenversicherung auch weiterhin die wichtigste Säule des Alterseinkommens. Betrieblicher und privater Vorsorge wächst daneben eine immer höhere Bedeutung zu. Mit der sogenannten „Riester- Rente“ sowie der „Rürup-Rente“ für Selbstständige sind hier bereits Modelle vorhanden, die steuerlich begünstigt, private kapitalgedeckte Altersvorsorge möglich machen. Teil der Reform ist auch die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre: Zwischen 2012 und 2035 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um je einen Monat erhöht. Gleichzeitig werden mit einer „Initiative 50 Plus“ die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.