In Deutschland gibt es mediale Besonderheiten. Dazu gehört die Betonung der föderalen Souveränität in Kultur und Rundfunk und das im globalen Vergleich nicht selbstverständliche, im europäischen Kontext durchaus übliche Ne-beneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Me-dien. In puncto Presse- und Meinungsfreiheit schneidet Deutschland im internationalen Maßstab sehr gut ab. Der Pluralismus der Meinungen ist gegeben, der Pluralismus der Information ist vorhanden. Die Presse ist nicht in der Hand von Regierungen oder Parteien, sondern vielmehr in der Hand von privatwirtschaftlichen Medienunternehmen. Im Zuge der Demokratisierung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach britischem Vorbild (BBC) eingeführt. Die Sender sind als gebührenfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet. In den 1980er-Jahren kamen private Fernsehanbieter hinzu.
Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Das Verfassungsverständnis der Presse- und Kommunikationsfreiheit findet im Artikel 5 des Grundgesetzes seinen Ausdruck: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.“
Allgemein lässt sich die deutsche Medienstruktur aus den spezifischen Bedingungen der jüngeren deutschen Geschichte erklären. Die Umwälzungen des 20. Jahrhunderts erlebte Deutschland in einem Zeittakt von jeweils weniger als 30 Jahren – Demokratisierung, Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, „Drittes Reich“ und Zweiter Weltkrieg, Ost-West-Konflikt und Kalter Krieg, Studentenrevolte und Wiedervereinigung – und sie waren immer auch mit einem Medienaspekt verknüpft, ja wären ohne die Massenmedien nicht denkbar gewesen.