Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Regierungspolitik wird vom Regierungschef und seinen Ministern bestimmt, aber nicht vom Staatsoberhaupt. Durch die hohen Standards des Grundgesetzes für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wird bisweilen das Bundesverfassungsgericht zu einem europapolitischen Akteur. Das Gericht hat mehrfach verdeutlicht, dass die europäische Rechtsordnung den Kriterien des Grundgesetzes genügen muss, bevor Deutschland politische Gestaltungsrechte an die Europäische Union abtritt. Die „Ewigkeitsgarantie“ der tragenden Grundgesetzprinzipien gerät hier in ein Spannungsverhältnis zum Bekenntnis des Grundgesetzes zur europäischen Integration. In einem Grundsatzurteil hat das Verfassungsgericht im Juni 2009 angemahnt, dass der Bundestag auch dann substanziell an der europäischen Beschlussfassung beteiligt werden muss, wenn er nicht als Ratifizierungsorgan für die Europäischen Verträge gefordert ist.