Glossar
Arbeitslose haben in Deutschland Anspruch auf Unterstützung. Wer arbeitslos ist und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem steht Arbeitslosengeld zu (60 bis 67 Prozent des letzten Nettolohns). Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen finanziert, die je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbringen. Die Bezugshöchstdauer beträgt sechs bis 24 Monate. Danach kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II“) beantragt werden, die sich nach der Bedürftigkeit bemisst. In der Wirtschaftskrise hat sich das aus Steuern finanzierte Kurzarbeitergeld bewährt. Es ermöglicht Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Fast alle Einwohner Deutschlands sind in einer gesetzlichen (90 Prozent) oder privaten Krankenkasse (10 Prozent) versichert. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalt und Vorsorge. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Für nicht erwerbstätige Angehörige der gesetzlich Versicherten müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung. Die Finanzierung beruht auf dem Umlageverfahren: Mit den monatlichen Beiträgen der Beschäftigten und der Arbeitgeber werden die laufenden Renten derjenigen gezahlt, die heute im Ruhestand sind. Mit ihrer Beitragszahlung erwerben die Versicherten bis zum Renteneintritt eigene Ansprüche. Für diese künftigen Renten kommen wiederum die nachfolgenden Generationen mit ihren Beiträgen auf („Generationenvertrag“). Daneben bilden betriebliche und private Altersvorsorge die zweite und dritte Säule der Alterssicherung. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.
Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben und kann selbst durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden. Damit verpflichtet das Grundgesetz den Staat, neben der Freiheitssphäre auch die existenziellen Lebensgrundlagen seiner Bürger zu sichern. Dabei hat der Einzelne die Verantwortung für seine soziale Sicherung mit zu übernehmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Unternehmer zugunsten ihrer Arbeitnehmer, die so vor den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geschützt werden.