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Glossar

Einmal im Jahr, zur Berlinale, richtet die Filmwelt ihren Fokus auf Berlin. Aber globales Interesse sind die Berliner gewohnt. Schließlich sind sie, seit die Hohenzollern 1458 ihre Residenz errichteten, Hauptstädter. Eine Historie, die auch Schatten hat: die Nazi-Herrschaft und das DDR-Regime, das eine Mauer durch die Stadt zog. Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 ist Berlin wieder ungeteilte Hauptstadt mit Weltrang. Die Museumsinsel, Europas größter Museumskomplex, die Berliner Philharmoniker und mehr als 50 Bühnen sorgen für ein einzigartiges Kulturleben. Die „Wissenskapitale“ birgt 39 Universitäten und Hochschulen. Die Wirtschaft glänzt mit Namen wie Bayer HealthCare Pharmaceuticals. Und die ITB, die weltgrößte Touristikmesse, akzentuiert den Slogan: Berlin ist eine Reise wert.

Hauptstadt: Berlin
Einwohner: 3.866.385
Fläche: 892 km2

Brandenburg Open item

Brandenburg umschließt die Hauptstadt Berlin und profitiert von seinem „Speckgürtel“. Aber das seen- und waldreiche Land hat eigene Trümpfe. Das Kernland des Königreichs Preußen besitzt mit den Schlössern der Hohenzollern, insbesondere mit dem UNESCO-Welterbe Sanssouci, Juwelen höfischer Baukunst. Doch nicht nur deswegen gilt Potsdam, Brandenburgs Hauptstadt, als eine der schönsten Städte Deutschlands – auch Hugenotten aus den Niederlanden haben mit ihren Bauten dazu beigetragen. Heute schmücken sich die Brandenburger mit Hollywood-Produktionen aus der Filmstadt Babelsberg, mit der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und mit mehr als 300 ausländischen Unternehmen, beispielsweise mit der Deutschlandzentrale von Ebay.

Hauptstadt: Potsdam
Einwohner: 2.573.135
Fläche: 29.654 km2

 

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.