Glossar
Einmal im Jahr, zur Berlinale, richtet die Filmwelt ihren Fokus auf Berlin. Aber globales Interesse sind die Berliner gewohnt. Schließlich sind sie, seit die Hohenzollern 1458 ihre Residenz errichteten, Hauptstädter. Eine Historie, die auch Schatten hat: die Nazi-Herrschaft und das DDR-Regime, das eine Mauer durch die Stadt zog. Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 ist Berlin wieder ungeteilte Hauptstadt mit Weltrang. Die Museumsinsel, Europas größter Museumskomplex, die Berliner Philharmoniker und mehr als 50 Bühnen sorgen für ein einzigartiges Kulturleben. Die „Wissenskapitale“ birgt 39 Universitäten und Hochschulen. Die Wirtschaft glänzt mit Namen wie Bayer HealthCare Pharmaceuticals. Und die ITB, die weltgrößte Touristikmesse, akzentuiert den Slogan: Berlin ist eine Reise wert.
Hauptstadt: Berlin
Einwohner: 3.866.385
Fläche: 892 km2
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Die Gestaltung und Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik ist gemäß dem föderalen System eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie wirken in verschiedenen Gremien zusammen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung von unabhängigen Wirtschaftswissenschaftlern beraten. Jedes Jahr im Januar legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat den Jahreswirtschaftsbericht vor. Er beschreibt unter anderem die für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele und die Grundzüge der geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.Eine Voraussetzung für das Funktionieren des Wirtschaftslebens in Deutschland ist der freie Wettbewerb, der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschützt wird. Es verbietet wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen, aber auch des Staates. Ebenso werden Unternehmensfusionen, staatliche Subventionen und Marktzutrittsschranken hinsichtlich ihrer Wettbewerbswirkung beurteilt.
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