Glossar
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
In Deutschland ist die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Arbeitsbedingungen und Entgelt gesetzlich festgeschrieben und eine Vielzahl von Gesetzen zur Gewährleistung der Rechte der Frauen erlassen. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland mit einem umfassenden Netzwerk von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter. Der Staat übernimmt eine aktive Rolle bei der Herstellung gleicher Lebensbedingungen für Mann und Frau. Diese Maßnahmen zeigen Erfolge: Bei dem Global Gender Gap Index des Weltwirtschaftsforums, der die Lücke der Gleichstellung der Geschlechter misst, gehört Deutschland 2023 mit Rang 6 zu den bestplatzierten Ländern der Welt.