Glossar
Deutschland gehörte 1957 zusammen mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den sechs Gründungsmitgliedern der heutigen EU. Sie besteht momentan aus 27 Staaten, in 20 ist der Euro offizielle Währung. Die europäische Integration bildet für Deutschland die Grundlage für Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Eine zentrale Rolle spielt unter anderem der gemeinsame europäische Binnenmarkt. Deutschland unterstützt auch die Integration weiterer Mitglieder in die EU..
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Das Europäische Parlament ist das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften. Es besteht derzeit aus 705 Abgeordneten, die durch die Bevölkerung der 27 Mitgliedsländer auf fünf Jahre direkt gewählt werden. Jedes Land besetzt aufgrund seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Deutschland, als größtes EU-Mitgliedsland, entsendet derzeit 96 Abgeordnete. Das Parlament verfügt über Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse, allerdings über kein Initiativrecht bei der Rechtsetzung. Sitz des Parlamentes ist Straßburg; Arbeitsorte sind daneben Brüssel und Luxemburg.
Der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“) ist das wichtigste gesetzgeberische EU-Gremium. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Fachminister oder eine Fachministerin. Der Rat und das EU-Parlament teilen sich die Legislativbefugnisse und die Verantwortung für den EU-Haushalt. Der Vorsitz – die Ratspräsidentschaft – wechselt alle sechs Monate.