Glossar
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Deutschland gehörte 1957 zusammen mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den sechs Gründungsmitgliedern der heutigen EU. Sie besteht momentan aus 27 Staaten, in 20 ist der Euro offizielle Währung. Die europäische Integration bildet für Deutschland die Grundlage für Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Eine zentrale Rolle spielt unter anderem der gemeinsame europäische Binnenmarkt. Deutschland unterstützt auch die Integration weiterer Mitglieder in die EU..
→ bpb.de
Deutschland zählt zu den führenden Exportnationen. Im Jahr 2022 wurden Waren und Dienstleistungen im Wert von 1.576 Milliarden Euro ausgeführt. Die Außenhandelsbilanz schloss mit einem Überschuss von 81 Milliarden Euro ab. Die Exportstärke basiert vor allem auf der Leistungskraft der deutschen Industrie. Das verarbeitende Gewerbe verkauft 50 Prozent seiner Erzeugnisse ins Ausland. In einigen Branchen liegt der Umfang des Auslandsgeschäfts noch erheblich höher: Die Automobil-Industrie kam auf einen Exportanteil von 76 Prozent.
→ bmwi.de
Achtung und Ausbau der Menschenrechte weltweit sind ein zentrales Anliegen der Politik der deutschen Bundesregierung. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sie sich weltweit konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte in Genf. Die deutsche Menschenrechtspolitik folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben. Ein Anspruch, der sich vom Grundgesetz ableitet: In Artikel 1 werden die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt genannt.
Die deutsche Wirtschaft wird vor allem durch kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler geprägt. Rund 99,4 Prozent aller Unternehmen gehören dem Mittelstand an. Als mittelständische Unternehmen gelten Firmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro und mit weniger als 500 Beschäftigten. Rund 55 Prozent aller Arbeitnehmer sind in solchen Unternehmen beschäftigt. Sie tragen zu 42 Prozent zur Wertschöpfung und zu 30 Prozent des Umsatzes bei. Die meisten Unternehmen mittelständischer Prägung sind inhabergeführt, das heißt: Die Kapitalmehrheit und die Firmenleitung liegen in einer Hand. Häufig werden die Unternehmen von Generation zu Generation weitervererbt. Zu den Stärken des Mittelstands zählen die schnelle Umsetzung in marktfähige Produkte, seine internationale Orientierung, ein hoher Spezialisierungsgrad und die Fähigkeit, Nischenpositionen im Markt erfolgreich zu besetzen. Gerade diese Eigenschaften machen viele mittelständische Firmen aus Deutschland zu Weltmarktführern in ihrem Bereich.
Die Welthandelsorganisation (WTO), gegründet 1995, dient der Durchführung der Abkommen über den internationalen Handel und ist ein Forum für Verhandlungen zur Liberalisierung des Welthandels. Deutschland setzt sich im Rahmen der Welthandelsrunde nachdrücklich für eine bessere Eingliederung der Entwicklungsländer in den Welthandel ein. Die WTO ist in Genf (Schweiz) angesiedelt.
→ wto.org