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Glossar

Guten (Franken-)Wein keltert auch das „Bierland“ Bayern. Oktoberfest, Schloss Neuschwanstein und Alpenpracht locken mehr ausländische Touristen hierher als in jedes andere Bundesland. Doch Bayern ist mehr als lebendiges Brauchtum. Seine Wirtschaft – sie ist stärker als die Schwedens – glänzt mit Weltmarken wie BMW, Audi, Siemens, MAN und der Airbus Defence and Space. Die Hauptstadt München schneidet in vielen internationalen Städterankings hervorragend ab. Aber auch außerhalb der Metropole glänzt Deutschlands größtes Bundesland: Bayreuth meldet zu den Wagner-Festspielen alljährlich „ausverkauft“. Ähnliches gilt alle zehn Jahre für Oberammergau und seine Passionsspiele.

Hauptstadt: München
Einwohner: 13.369.393
Fläche: 70.550 km2

 

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.

Bundestag Open item

Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl gibt es eine Erststimme für die Kandidatinnen und Kandidaten in einem Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestags sieht 598 Abgeordnete vor, lag durch ein System von sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten aber zuletzt deutlich höher. Eine Gesetzesänderung soll dieses System ändern und künftig dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten beschränkt wird. Eine Hürde für den Einzug ins Parlament ist die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Parteien ziehen nur dann ins Parlament ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen.

Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen und dann durch Zustimmung zu seiner oder ihrer Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler oder die Kanzlerin ablösen, indem er das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer oder eine Parteiführerin zum Regierungsoberhaupt ernannt, das sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.

Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag, der im Berliner Reichstag residiert, verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht vielmehr dem US-amerikanischen Typ des so genannten Arbeitsparlaments. Die Fachausschüsse des Bundestages beraten intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe.
 
Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter und -vertreterinnen richten.

 

Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den 1970er-Jahren – seit der Wiedervereinigung 1990 bei um die 80 Prozent. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 beteiligten sich 76,6 Prozent der Wahlberechtigten.

 

Zuwanderung Open item

Deutschland war bereits im 19. Jahrhundert Zielland für eine große Zahl von Migranten und ist seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa zum Land mit der größten Zahl von Zuwanderern geworden. Noch 1950 lag der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland mit lediglich etwa 500.000 bei etwa einem Prozent. Dies hat sich deutlich geändert: Derzeit leben etwa 11,6 Millionen Ausländer in Deutschland, das sind rund 13 Prozent der Gesamtbevölkerung.