Glossar
Krankenversicherung
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Fast alle Einwohner Deutschlands sind in einer gesetzlichen (90 Prozent) oder privaten Krankenkasse (10 Prozent) versichert. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalt und Vorsorge. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Für nicht erwerbstätige Angehörige der gesetzlich Versicherten müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Pflegeversicherung
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Die Versicherung für den Pflegefall wurde 1995 als „fünfte Säule“ der Sozialversicherung eingeführt. Finanziert wird die obligatorische Pflegeversicherung in einem Umlageverfahren durch paritätische Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.