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Glossar

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.

Sozialstaat Open item

Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben und kann selbst durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden. Damit verpflichtet das Grundgesetz den Staat, neben der Freiheitssphäre auch die existenziellen Lebensgrundlagen seiner Bürger zu sichern. Dabei hat der Einzelne die Verantwortung für seine soziale Sicherung mit zu übernehmen.