Glossar
Arbeitslose haben in Deutschland Anspruch auf Unterstützung. Wer arbeitslos ist und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem steht Arbeitslosengeld zu (60 bis 67 Prozent des letzten Nettolohns). Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen finanziert, die je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbringen. Die Bezugshöchstdauer beträgt sechs bis 24 Monate. Danach kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II“) beantragt werden, die sich nach der Bedürftigkeit bemisst. In der Wirtschaftskrise hat sich das aus Steuern finanzierte Kurzarbeitergeld bewährt. Es ermöglicht Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.