Glossar
Die 1860 gegründete Alexander von Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftskooperationen zwischen exzellenten ausländischen und deutschen Forscherinnen und Forschern. Sie ermöglicht jährlich über 2.000 internationalen Forschern einen wissenschaftlichen Aufenthalt in Deutschland und pflegt ein Netzwerk von mehr als 30.000 Humboldtianern aller Fachgebiete in über 140 Ländern – unter ihnen 61 Nobelpreisträger.
Über Superlative reden sie nicht gerne, die Menschen in Baden-Württemberg. Dabei sammelt ihr Bundesland Rekorde: Die Region um Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen gehört zu den forschungsstärksten der EU. Nirgendwo in Deutschland gibt es gemessen an der Bevölkerung mehr Patentanmeldungen. Für Tüftler ist dieser Landstrich berühmt, Gottlieb Daimler, Carl Benz und Robert Bosch bezeugen das. Nicht nur Bosch, Daimler, Porsche und Boss, sondern auch Mittelständler wie Fischer (Dübel), Stihl (Sägen) und Würth (Schrauben) exportieren ihre Waren in alle Welt. Aber es wird nicht nur „geschafft“ zwischen Heidelberg und Bodensee: Hier gibt es die höchste Sterneköchedichte in Deutschland. Und die Weine sind fast ein Geheimtipp.
Hauptstadt: Stuttgart
Einwohner: 11.280.257
Fläche: 35.751 km2
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der zentralstaatlichen Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest, welche Angelegenheiten vom Bund und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands fußt maßgeblich auf den Bundesgesetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben es – nach dem Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen zu tun, die im Auftrag der Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes, die Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren. Die Bürger anderer Bundesstaaten begegnen in ihrem Alltag weit häufiger Vertretern der Bundesbehörden.
Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Die Finanzverfassung Deutschlands enthält den Ländern nennenswerten Spielraum zur Finanzierung ihrer Aufgaben vor. Alle ertragreicheren Steuern werden als Bundesgesetze beschlossen, die jedoch der Zustimmung der Ländervertretung – des Bundesrates – bedürfen. Ein Teil dieser Steuern fließt allein an den Bund oder an die Länder, ein anderer Teil, darunter die besonders ergiebigen Steuern, werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der gesamtstaatlichen Verwaltungskapazität. In der deutschen Verwaltung herrschen also föderalistische Elemente vor. Die Länderverwaltungen führen zum einen die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren darüber hinaus die meisten Bundesgesetze. Durch die Fülle der den Ländern vom Bund übertragenen Aufgaben mussten sich in der Vergangenheit viele Länder in hohem Maße verschulden. 2009 wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die ihnen ab 2020 weitere Kreditaufnahmen verbietet und die erlaubte Neuverschuldung des Bundes ab 2016 – mit einem Vorbehalt für wirtschaftliche Krisensituationen – auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt (Schuldenbremse).
Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die Länder im Übrigen ganz in eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen und Hochschulen, die innere Sicherheit, darunter die Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten des Bundesrates einen Ausgleich für den Vorrang des Bundes in der Gesetzgebung.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen. Er hat die Aufgabe, die Hochschulbeziehungen mit dem Ausland vor allem durch den Austausch von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu fördern. Seine Programme sind in der Regel offen für alle Fachrichtungen und alle Länder und kommen Ausländern wie Deutschen gleichermaßen zugute. Der DAAD unterhält ein weltweites Netzwerk von Büros, Dozenten und Alumni-Vereinigungen und bietet Informationen und Beratung.
→ daad.de
Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt anwendungsorientierte Forschung. Auftraggeber sind Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentliche Hand. Mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielen das jährliche Forschungsvolumen von 3 Milliarden Euro. Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt in Deutschland 76 Institute und Forschungseinrichtungen und kooperiert mit selbstständigen Auslandsgesellschaften in Europa, in Nord- und Südamerika und in Asien.
Die Max-Planck-Gesellschaft wurde am 26. Februar 1948 – in Nachfolge der bereits 1911 errichteten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften – gegründet. Die 85 Max-Planck-Institute betreiben Grundlagenforschung in den Natur-, Bio-, Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Max-Planck-Gesellschaft gründete zusammen mit Partneruniversitäten die international ausgerichteten Max Planck Research Schools. In der Max-Planck-Gesellschaft sind rund 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, über 60 Prozent von ihnen arbeiten im wissenschaftlichen Bereich.
→ mpg.de