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Glossar

Bundesländer Open item

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16 Länder verfügen über eigenständige Kompetenzen. Für Außenpolitik, Europapolitik, Verteidigung, Justiz, Arbeit, Soziales, Steuern und Gesundheit ist die Bundesebene zuständig. Die Zuständigkeit für die Bereiche der Inneren Sicherheit, Schule, Hochschule sowie Verwaltung und Gemeinden liegt bei den Ländern. Die Zuständigkeiten des Bundes beschränken sich hauptsächlich auf die Gesetzgebung, an der die Bundesländer über ihre Vertretung im Bundesrat beteiligt sind. Die Landesverwaltungen haben demgegenüber den Auftrag, nicht nur die Gesetze ihres Landes, sondern auch die des Bundes auszuführen.

Die Gründe für diese Aufgabenteilung liegen in der Vergangenheit: Der deutsche Nationalstaat entstand 1871 durch den Zusammenschluss einer Vielzahl eigenständiger Staaten. Damit erübrigte sich der Aufbau einer größeren zentralstaatlichen Verwaltung. Eine Besonderheit im Kreis der 16 Länder sind die drei Stadtstaaten. Ihr Staatsgebiet beschränkt sich jeweils auf die Großstädte Berlin, Bremen/Bremerhaven und Hamburg, während die übrigen sogenannten Flächenländer eine Vielzahl städtischer und ländlicher Gemeinden zählen.

 

Helmholtz-Gemeinschaft Open item

Mit ihren 18 Forschungszentren, einem Jahresbudget von 4,5 Milliarden Euro und mehr als 39.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Helmholtz-Gemeinschaft Deutschlands größte Wissenschaftsorganisation. Sie engagiert sich in den Bereichen Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Luft- und Raumfahrt, Verkehr, Materie sowie Schlüsseltechnologien.

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