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Glossar

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.

Der Euro ist die Währung der Europäischen Währungsunion und nach dem US-Dollar der zweitwichtigste Vertreter im Weltwährungssystem. Die geldpolitische Verantwortung für den Euro trägt die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zusammen mit den nationalen Notenbanken. In 20 der 27 EU-Staaten ist der Euro mittlerweile offizielle Währung. Der Euro wurde in der „Eurozone“, darunter auch in Deutschland, am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt, nachdem er schon seit Anfang 1999 als Buchgeld fungierte.

ecb.europa.eu

Gleichberechtigung Open item

In Deutschland ist die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Arbeitsbedingungen und Entgelt gesetzlich festgeschrieben und eine Vielzahl von Gesetzen zur Gewährleistung der Rechte der Frauen erlassen. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland mit einem umfassenden Netzwerk von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter. Der Staat übernimmt eine aktive Rolle bei der Herstellung gleicher Lebensbedingungen für Mann und Frau. Diese Maßnahmen zeigen Erfolge: Bei dem Global Gender Gap Index des Weltwirtschaftsforums, der die Lücke der Gleichstellung der Geschlechter misst, gehört Deutschland 2023 mit Rang 6 zu den bestplatzierten Ländern der Welt.

Grundgesetz Open item

Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie
 
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.