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Glossar

Guten (Franken-)Wein keltert auch das „Bierland“ Bayern. Oktoberfest, Schloss Neuschwanstein und Alpenpracht locken mehr ausländische Touristen hierher als in jedes andere Bundesland. Doch Bayern ist mehr als lebendiges Brauchtum. Seine Wirtschaft – sie ist stärker als die Schwedens – glänzt mit Weltmarken wie BMW, Audi, Siemens, MAN und der Airbus Defence and Space. Die Hauptstadt München schneidet in vielen internationalen Städterankings hervorragend ab. Aber auch außerhalb der Metropole glänzt Deutschlands größtes Bundesland: Bayreuth meldet zu den Wagner-Festspielen alljährlich „ausverkauft“. Ähnliches gilt alle zehn Jahre für Oberammergau und seine Passionsspiele.

Hauptstadt: München
Einwohner: 13.369.393
Fläche: 70.550 km2

 

Bundesländer Open item

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16 Länder verfügen über eigenständige Kompetenzen. Für Außenpolitik, Europapolitik, Verteidigung, Justiz, Arbeit, Soziales, Steuern und Gesundheit ist die Bundesebene zuständig. Die Zuständigkeit für die Bereiche der Inneren Sicherheit, Schule, Hochschule sowie Verwaltung und Gemeinden liegt bei den Ländern. Die Zuständigkeiten des Bundes beschränken sich hauptsächlich auf die Gesetzgebung, an der die Bundesländer über ihre Vertretung im Bundesrat beteiligt sind. Die Landesverwaltungen haben demgegenüber den Auftrag, nicht nur die Gesetze ihres Landes, sondern auch die des Bundes auszuführen.

Die Gründe für diese Aufgabenteilung liegen in der Vergangenheit: Der deutsche Nationalstaat entstand 1871 durch den Zusammenschluss einer Vielzahl eigenständiger Staaten. Damit erübrigte sich der Aufbau einer größeren zentralstaatlichen Verwaltung. Eine Besonderheit im Kreis der 16 Länder sind die drei Stadtstaaten. Ihr Staatsgebiet beschränkt sich jeweils auf die Großstädte Berlin, Bremen/Bremerhaven und Hamburg, während die übrigen sogenannten Flächenländer eine Vielzahl städtischer und ländlicher Gemeinden zählen.

 

Bundestag Open item

Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl gibt es eine Erststimme für die Kandidatinnen und Kandidaten in einem Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestags sieht 598 Abgeordnete vor, lag durch ein System von sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten aber zuletzt deutlich höher. Eine Gesetzesänderung soll dieses System ändern und künftig dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten beschränkt wird. Eine Hürde für den Einzug ins Parlament ist die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Parteien ziehen nur dann ins Parlament ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen.

Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen und dann durch Zustimmung zu seiner oder ihrer Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler oder die Kanzlerin ablösen, indem er das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer oder eine Parteiführerin zum Regierungsoberhaupt ernannt, das sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.

Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag, der im Berliner Reichstag residiert, verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht vielmehr dem US-amerikanischen Typ des so genannten Arbeitsparlaments. Die Fachausschüsse des Bundestages beraten intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe.
 
Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter und -vertreterinnen richten.

 

Nordrhein-Westfalen Open item

Nirgendwo in Deutschland leben mehr Menschen, entsprechend viele Städte gibt es hier: Köln mit seinem gotischen Meisterwerk, dem Dom, Bonn, die erste Hauptstadt der Bundesrepublik, Düsseldorf, die modebewusste Landeshauptstadt, Aachen, unter Kaiser Karl dem Großen die Hauptstadt Europas, Duisburg mit dem größten Binnenhafen des Kontinents, die Seidenstadt Krefeld, die Leinenstadt Bielefeld oder die Ruhrgebietsmetropolen Essen und Dortmund. An ihnen lässt sich der Wandel des immer noch größten deutschen Industriereviers ablesen: Kohle und Stahl weichen Biochemie und Hightech. Doch „NRW“ hat nicht nur ein das dichteste Forschungsnetz Europas, es zählt mit seinen sechs UNESCO-Welterbestätten zu den wichtigen Kulturregionen.

Hauptstadt: Düsseldorf
Einwohner: 17.947.221
Fläche: 34.110 km2

Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den 1970er-Jahren – seit der Wiedervereinigung 1990 bei um die 80 Prozent. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 beteiligten sich 76,6 Prozent der Wahlberechtigten.

 

Wählerschaft Open item

61,18 Millionen Deutsche über 18 Jahre sind aufgerufen, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen. Dabei stellen 31,5 Millionen Frauen die Mehrheit. Bei der Bundestagswahl 2021 waren 2,8 Millionen Erstwähler wahlberechtigt.