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Glossar

Bundespräsident/Bundespräsidentin Open item

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er oder sie vertritt das Land nach außen und ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und Richterinnen sowie die hohen Beamten und Beamtinnen. Per Unterschrift setzt er oder sie die Gesetze in Kraft. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Ein Vetorecht, wie es das US-amerikanische und andere Staatsoberhäupter gegen Gesetzesbeschlüsse der parlamentarischen Körperschaften besitzen, gesteht das Grundgesetz dem Amt nicht zu. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse und die Personalvorschläge der Regierung. Geprüft wird aber nur ihr korrektes Zustandekommen nach den Vorschriften des Grundgesetzes.
 
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin übt das Amt über eine Periode von fünf Jahren aus und kann für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.

Grundgesetz Open item

Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie
 
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.
 
 

 

Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den 1970er-Jahren – seit der Wiedervereinigung 1990 bei um die 80 Prozent. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 beteiligten sich 76,6 Prozent der Wahlberechtigten.

 

Wählerschaft Open item

61,18 Millionen Deutsche über 18 Jahre sind aufgerufen, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen. Dabei stellen 31,5 Millionen Frauen die Mehrheit. Bei der Bundestagswahl 2021 waren 2,8 Millionen Erstwähler wahlberechtigt.