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Glossar

Baden-Württemberg Open item

Über Superlative reden sie nicht gerne, die Menschen in Baden-Württemberg. Dabei sammelt ihr Bundesland Rekorde: Die Region um Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen gehört zu den forschungsstärksten der EU. Nirgendwo in Deutschland gibt es gemessen an der Bevölkerung mehr Patentanmeldungen. Für Tüftler ist dieser Landstrich berühmt, Gottlieb Daimler, Carl Benz und Robert Bosch bezeugen das. Nicht nur Bosch, Daimler, Porsche und Boss, sondern auch Mittelständler wie Fischer (Dübel), Stihl (Sägen) und Würth (Schrauben) exportieren ihre Waren in alle Welt. Aber es wird nicht nur „geschafft“ zwischen Heidelberg und Bodensee: Hier gibt es die höchste Sterneköchedichte in Deutschland. Und die Weine sind fast ein Geheimtipp.

Hauptstadt: Stuttgart
Einwohner: 11.280.257
Fläche: 35.751 km2

 

Bundestag Open item

Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl gibt es eine Erststimme für die Kandidatinnen und Kandidaten in einem Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestags sieht 598 Abgeordnete vor, lag durch ein System von sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten aber zuletzt deutlich höher. Eine Gesetzesänderung soll dieses System ändern und künftig dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten beschränkt wird. Eine Hürde für den Einzug ins Parlament ist die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Parteien ziehen nur dann ins Parlament ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen.

Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen und dann durch Zustimmung zu seiner oder ihrer Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler oder die Kanzlerin ablösen, indem er das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer oder eine Parteiführerin zum Regierungsoberhaupt ernannt, das sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.

Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag, der im Berliner Reichstag residiert, verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht vielmehr dem US-amerikanischen Typ des so genannten Arbeitsparlaments. Die Fachausschüsse des Bundestages beraten intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe.
 
Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter und -vertreterinnen richten.

 

Grundgesetz Open item

Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie
 
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.
 
 

 

Nordrhein-Westfalen Open item

Nirgendwo in Deutschland leben mehr Menschen, entsprechend viele Städte gibt es hier: Köln mit seinem gotischen Meisterwerk, dem Dom, Bonn, die erste Hauptstadt der Bundesrepublik, Düsseldorf, die modebewusste Landeshauptstadt, Aachen, unter Kaiser Karl dem Großen die Hauptstadt Europas, Duisburg mit dem größten Binnenhafen des Kontinents, die Seidenstadt Krefeld, die Leinenstadt Bielefeld oder die Ruhrgebietsmetropolen Essen und Dortmund. An ihnen lässt sich der Wandel des immer noch größten deutschen Industriereviers ablesen: Kohle und Stahl weichen Biochemie und Hightech. Doch „NRW“ hat nicht nur ein das dichteste Forschungsnetz Europas, es zählt mit seinen sechs UNESCO-Welterbestätten zu den wichtigen Kulturregionen.

Hauptstadt: Düsseldorf
Einwohner: 17.947.221
Fläche: 34.110 km2

Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den 1970er-Jahren – seit der Wiedervereinigung 1990 bei um die 80 Prozent. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 beteiligten sich 76,6 Prozent der Wahlberechtigten.

 

Wählerschaft Open item

61,18 Millionen Deutsche über 18 Jahre sind aufgerufen, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen. Dabei stellen 31,5 Millionen Frauen die Mehrheit. Bei der Bundestagswahl 2021 waren 2,8 Millionen Erstwähler wahlberechtigt.