Glossar
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.
Die 16 deutschen Nationalparks befinden sich zu einem großen Teil im Norden der Bundesrepublik. Alle zeichnen sich durch eine einmalige Natur und Landschaft aus und dienen der Bewahrung der natürlichen Artenvielfalt von seltenen Pflanzen und Tieren. Der größte von ihnen ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit 441.000 Hektar. Der kleinste, der Nationalpark Jasmund mit den berühmten Kreidefelsen der Insel Rügen, hat 3.070 Hektar Fläche.
→ bfn.de
Rund 48.000 Tierarten und etwa 24.000 Arten der höheren Pflanzen, Moose, Pilze, Flechten und Algen sind in Deutschland heimisch. Der Naturschutz ist in Deutschland ein offizielles Staatsziel, seit 1994 auch verankert im Artikel 20a des Grundgesetzes. Tausende Naturschutzgebiete sind in Deutschland ausgewiesen worden, zudem 16 Nationalparks und 16 UNESCO-Biosphärenreservate. Überdies ist Deutschland Vertragsstaat der wichtigsten internationalen Abkommen zum Naturschutz und an fast 30 zwischenstaatlichen Abkommen und Programmen beteiligt, die Naturschutz als Ziel anstreben. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen in Deutschland steigt zunehmend und lag 2021 bei 9,6 Prozent. Mittelfristig soll er auf 20 Prozent anwachsen.