Kultur ist in Deutschland das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der 16 Länder. Das Grundgesetz räumt dem Bund in Fragen der Kultur nur geringe Kompetenzen ein, weshalb die meisten kulturellen Einrichtungen von den Ländern und Kommunen unterhalten werden. Dieses kulturelle Eigenleben der Länder hat überall Kulturzentren entstehen lassen. Selbst in kleineren Städten gibt es kulturelle Angebote von internationalem Rang.
Kulturhoheit der Länder