Glossar
Fast alle Einwohner Deutschlands sind in einer gesetzlichen (90 Prozent) oder privaten Krankenkasse (10 Prozent) versichert. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalt und Vorsorge. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Für nicht erwerbstätige Angehörige der gesetzlich Versicherten müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Die Versicherung für den Pflegefall wurde 1995 als „fünfte Säule“ der Sozialversicherung eingeführt. Finanziert wird die obligatorische Pflegeversicherung in einem Umlageverfahren durch paritätische Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung. Die Finanzierung beruht auf dem Umlageverfahren: Mit den monatlichen Beiträgen der Beschäftigten und der Arbeitgeber werden die laufenden Renten derjenigen gezahlt, die heute im Ruhestand sind. Mit ihrer Beitragszahlung erwerben die Versicherten bis zum Renteneintritt eigene Ansprüche. Für diese künftigen Renten kommen wiederum die nachfolgenden Generationen mit ihren Beiträgen auf („Generationenvertrag“). Daneben bilden betriebliche und private Altersvorsorge die zweite und dritte Säule der Alterssicherung. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.