Glossar
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der zentralstaatlichen Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest, welche Angelegenheiten vom Bund und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands fußt maßgeblich auf den Bundesgesetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben es – nach dem Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen zu tun, die im Auftrag der Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes, die Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren. Die Bürger anderer Bundesstaaten begegnen in ihrem Alltag weit häufiger Vertretern der Bundesbehörden.
Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Die Finanzverfassung Deutschlands enthält den Ländern nennenswerten Spielraum zur Finanzierung ihrer Aufgaben vor. Alle ertragreicheren Steuern werden als Bundesgesetze beschlossen, die jedoch der Zustimmung der Ländervertretung – des Bundesrates – bedürfen. Ein Teil dieser Steuern fließt allein an den Bund oder an die Länder, ein anderer Teil, darunter die besonders ergiebigen Steuern, werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der gesamtstaatlichen Verwaltungskapazität. In der deutschen Verwaltung herrschen also föderalistische Elemente vor. Die Länderverwaltungen führen zum einen die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren darüber hinaus die meisten Bundesgesetze. Durch die Fülle der den Ländern vom Bund übertragenen Aufgaben mussten sich in der Vergangenheit viele Länder in hohem Maße verschulden. 2009 wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die ihnen ab 2020 weitere Kreditaufnahmen verbietet und die erlaubte Neuverschuldung des Bundes ab 2016 – mit einem Vorbehalt für wirtschaftliche Krisensituationen – auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt (Schuldenbremse).
Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die Länder im Übrigen ganz in eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen und Hochschulen, die innere Sicherheit, darunter die Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten des Bundesrates einen Ausgleich für den Vorrang des Bundes in der Gesetzgebung.
Der Euro ist die Währung der Europäischen Währungsunion und nach dem US-Dollar der zweitwichtigste Vertreter im Weltwährungssystem. Die geldpolitische Verantwortung für den Euro trägt die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zusammen mit den nationalen Notenbanken. In 20 der 27 EU-Staaten ist der Euro mittlerweile offizielle Währung. Der Euro wurde in der „Eurozone“, darunter auch in Deutschland, am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt, nachdem er schon seit Anfang 1999 als Buchgeld fungierte.
Deutschland gehörte 1957 zusammen mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den sechs Gründungsmitgliedern der heutigen EU. Sie besteht momentan aus 27 Staaten, in 20 ist der Euro offizielle Währung. Die europäische Integration bildet für Deutschland die Grundlage für Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Eine zentrale Rolle spielt unter anderem der gemeinsame europäische Binnenmarkt. Deutschland unterstützt auch die Integration weiterer Mitglieder in die EU..
→ bpb.de
Die Ausgaben der Unternehmen für ihre eigene Forschung und Entwicklung stiegen 2021 auf 75,8 Milliarden Euro. Einen Großteil der Mittel investiert der Fahrzeugbau.
Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Wirtschaftsordnung vor, schließt aber eine reine, freie Marktwirtschaft durch die Verankerung des Sozialstaatsprinzips aus. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 bildet die Soziale Marktwirtschaft die Basis der deutschen Wirtschaftspolitik. Entwickelt und umgesetzt wurde die Soziale Marktwirtschaft von Ludwig Erhard, dem ersten Wirtschaftsminister und späteren Bundeskanzler. Ihr Grundkonzept basiert auf dem Prinzip der Freiheit einer Marktwirtschaft, ergänzt um sozialpolitische Ausgleichsmaßnahmen. Danach soll auf der einen Seite das freie Spiel der Kräfte auf dem Markt grundsätzlich ermöglicht werden. Auf der anderen Seite garantiert der Staat ein soziales Netz zur Absicherung von Risiken.
Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den 1970er-Jahren – seit der Wiedervereinigung 1990 bei um die 80 Prozent. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 beteiligten sich 76,6 Prozent der Wahlberechtigten.
Die Gestaltung und Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik ist gemäß dem föderalen System eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie wirken in verschiedenen Gremien zusammen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung von unabhängigen Wirtschaftswissenschaftlern beraten. Jedes Jahr im Januar legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat den Jahreswirtschaftsbericht vor. Er beschreibt unter anderem die für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele und die Grundzüge der geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.Eine Voraussetzung für das Funktionieren des Wirtschaftslebens in Deutschland ist der freie Wettbewerb, der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschützt wird. Es verbietet wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen, aber auch des Staates. Ebenso werden Unternehmensfusionen, staatliche Subventionen und Marktzutrittsschranken hinsichtlich ihrer Wettbewerbswirkung beurteilt.
→ bmwi.de
Deutschland war bereits im 19. Jahrhundert Zielland für eine große Zahl von Migranten und ist seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa zum Land mit der größten Zahl von Zuwanderern geworden. Noch 1950 lag der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland mit lediglich etwa 500.000 bei etwa einem Prozent. Dies hat sich deutlich geändert: Derzeit leben etwa 11,6 Millionen Ausländer in Deutschland, das sind rund 13 Prozent der Gesamtbevölkerung.