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Glossar

Bundeskanzler Open item

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihm oder ihr das Recht ein, selbst die Minister und Ministerinnen auszuwählen. Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien und legt deren Zuständigkeiten fest. Er oder sie besitzt die Richtlinienkompetenz. Sie umschreibt das Recht, verbindlich die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit vorzugeben. Diese Befugnisse bedeuten ein Arsenal von Führungsinstrumenten, das dem Vergleich mit der Regierungsmacht der Präsidenten oder Präsidentinnen in präsidialen Demokratien standhält.

Dem Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz beschloss, stand als Vorbild für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin das Bild der britischen Premiers vor Augen. Diese verfügen über exakt die gleichen Machtmittel, doch tatsächlich fällt die Macht des deutschen Regierungsoberhaupts weit hinter die des britischen zurück. Im parlamentarischen System Großbritanniens regiert immer nur eine Partei, denn das britische Mehrheitswahlsystem begünstigt die stärkste Partei. Im Bundestag besitzt im Regelfall keine Partei die Mehrheit. Für die Kanzlerwahl ist deshalb üblicherweise eine Koalition erforderlich.

Der Wahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu stellen. Des Weiteren verständigen sich die Parteien auf die Vorhaben, die sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen. Die Ergebnisse dieser Koalitionsverhandlungen werden in einem Koalitionsvertrag niedergelegt. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Wahl. Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien bereiten die Entscheidungen der Bundesregierung vor und begleiten sie. Wenn sich der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten noch vor der Wahl eines neuen Bundestages erschöpft, wird die Ablösung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin aktuell.

Mit der Ablösung durch ein – konstruktives – Misstrauensvotum muss gleichzeitig ein neuer Kanzler oder eine Kanzlerin gewählt werden. Diese offensive Aufkündigung des parlamentarischen Vertrauens zwingt die im Bundestag vertretenen Parteien, eine neue, arbeitsfähige Regierungsmehrheit zu bilden, bevor sie das Regierungsoberhaupt stürzt. Dies ist erst zweimal versucht worden, nur einmal, 1982, gelang es: Dem damaligen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) wurde das Misstrauen ausgesprochen und Helmut Kohl (CDU) gewählt.

Der Bundeskanzler oder die Bundekanzerlin kann aber auch im Bundestag jederzeit die Vertrauensfrage stellen, um zu prüfen, ob er oder sie noch den uneingeschränkten Rückhalt der Regierungsparteien genießt. Geht diese Vertrauensabstimmung verloren, wenden sich also Teile der Regierungsmehrheit vom Kanzler oder der Kanzlerin ab, dann liegt die Entscheidung, ob der Bundestag aufgelöst wird und damit Neuwahlen stattfinden sollen, beim Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Er oder sie kann die im Bundestag vertretenen Parteien auch auffordern, die Bildung einer neuen Regierung zu versuchen.

Eine wirkliche Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben. Dreimal gab es jedoch verabredete Niederlagen: Die Abgeordneten der Regierungsparteien oder die Minister und Ministerinnen enthielten sich der Stimme, um die Regierung zu Fall zu bringen (1972, 1982, 2005). Dieser Weg wurde beschritten, um die nach der Verfassung sonst nicht mögliche vorzeitige Neuwahl des Bundestages zu veranlassen. Er lässt sich nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin beschreiten und ist juristisch nicht unumstritten.

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.

Der Euro ist die Währung der Europäischen Währungsunion und nach dem US-Dollar der zweitwichtigste Vertreter im Weltwährungssystem. Die geldpolitische Verantwortung für den Euro trägt die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zusammen mit den nationalen Notenbanken. In 20 der 27 EU-Staaten ist der Euro mittlerweile offizielle Währung. Der Euro wurde in der „Eurozone“, darunter auch in Deutschland, am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt, nachdem er schon seit Anfang 1999 als Buchgeld fungierte.

ecb.europa.eu

Deutschland zählt zu den führenden Exportnationen. Im Jahr 2022 wurden Waren und Dienstleistungen im Wert von 1.576 Milliarden Euro ausgeführt. Die Außenhandelsbilanz schloss mit einem Überschuss von 81 Milliarden Euro ab. Die Exportstärke basiert vor allem auf der Leistungskraft der deutschen Industrie. Das verarbeitende Gewerbe verkauft  50 Prozent seiner Erzeugnisse ins Ausland. In einigen Branchen liegt der Umfang des Auslandsgeschäfts noch erheblich höher: Die Automobil-Industrie kam auf einen Exportanteil von 76 Prozent.

bmwi.de

Mittelstand Open item

Die deutsche Wirtschaft wird vor allem durch kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler geprägt. Rund 99,4 Prozent aller Unternehmen gehören dem Mittelstand an. Als mittelständische Unternehmen gelten Firmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro und mit weniger als 500 Beschäftigten. Rund 55 Prozent aller Arbeitnehmer sind in solchen Unternehmen beschäftigt. Sie tragen zu 42 Prozent zur Wertschöpfung und zu 30 Prozent des Umsatzes bei. Die meisten Unternehmen mittelständischer Prägung sind inhabergeführt, das heißt: Die Kapitalmehrheit und die Firmenleitung liegen in einer Hand. Häufig werden die Unternehmen von Generation zu Generation weitervererbt. Zu den Stärken des Mittelstands zählen die schnelle Umsetzung in marktfähige Produkte, seine internationale Orientierung, ein hoher Spezialisierungsgrad und die Fähigkeit, Nischenpositionen im Markt erfolgreich zu besetzen. Gerade diese Eigenschaften machen viele mittelständische Firmen aus Deutschland zu Weltmarktführern in ihrem Bereich.

Soziale Marktwirtschaft Open item

Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Wirtschaftsordnung vor, schließt aber eine reine, freie Marktwirtschaft durch die Verankerung des Sozialstaatsprinzips aus. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 bildet die Soziale Marktwirtschaft die Basis der deutschen Wirtschaftspolitik. Entwickelt und umgesetzt wurde die Soziale Marktwirtschaft von Ludwig Erhard, dem ersten Wirtschaftsminister und späteren Bundeskanzler. Ihr Grundkonzept basiert auf dem Prinzip der Freiheit einer Marktwirtschaft, ergänzt um sozialpolitische Ausgleichsmaßnahmen. Danach soll auf der einen Seite das freie Spiel der Kräfte auf dem Markt grundsätzlich ermöglicht werden. Auf der anderen Seite garantiert der Staat ein soziales Netz zur Absicherung von Risiken.

Wirtschaftspolitik Open item

Die Gestaltung und Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik ist gemäß dem föderalen System eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie wirken in verschiedenen Gremien zusammen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung von unabhängigen Wirtschaftswissenschaftlern beraten. Jedes Jahr im Januar legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat den Jahreswirtschaftsbericht vor. Er beschreibt unter anderem die für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele und die Grundzüge der geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.Eine Voraussetzung für das Funktionieren des Wirtschaftslebens in Deutschland ist der freie Wettbewerb, der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschützt wird. Es verbietet wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen, aber auch des Staates. Ebenso werden Unternehmensfusionen, staatliche Subventionen und Marktzutrittsschranken hinsichtlich ihrer Wettbewerbswirkung beurteilt.

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