Direkt zum Inhalt

Glossar

Bundeskanzler Open item

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihm oder ihr das Recht ein, selbst die Minister und Ministerinnen auszuwählen. Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien und legt deren Zuständigkeiten fest. Er oder sie besitzt die Richtlinienkompetenz. Sie umschreibt das Recht, verbindlich die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit vorzugeben. Diese Befugnisse bedeuten ein Arsenal von Führungsinstrumenten, das dem Vergleich mit der Regierungsmacht der Präsidenten oder Präsidentinnen in präsidialen Demokratien standhält.

Dem Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz beschloss, stand als Vorbild für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin das Bild der britischen Premiers vor Augen. Diese verfügen über exakt die gleichen Machtmittel, doch tatsächlich fällt die Macht des deutschen Regierungsoberhaupts weit hinter die des britischen zurück. Im parlamentarischen System Großbritanniens regiert immer nur eine Partei, denn das britische Mehrheitswahlsystem begünstigt die stärkste Partei. Im Bundestag besitzt im Regelfall keine Partei die Mehrheit. Für die Kanzlerwahl ist deshalb üblicherweise eine Koalition erforderlich.

Der Wahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu stellen. Des Weiteren verständigen sich die Parteien auf die Vorhaben, die sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen. Die Ergebnisse dieser Koalitionsverhandlungen werden in einem Koalitionsvertrag niedergelegt. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Wahl. Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien bereiten die Entscheidungen der Bundesregierung vor und begleiten sie. Wenn sich der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten noch vor der Wahl eines neuen Bundestages erschöpft, wird die Ablösung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin aktuell.

Mit der Ablösung durch ein – konstruktives – Misstrauensvotum muss gleichzeitig ein neuer Kanzler oder eine Kanzlerin gewählt werden. Diese offensive Aufkündigung des parlamentarischen Vertrauens zwingt die im Bundestag vertretenen Parteien, eine neue, arbeitsfähige Regierungsmehrheit zu bilden, bevor sie das Regierungsoberhaupt stürzt. Dies ist erst zweimal versucht worden, nur einmal, 1982, gelang es: Dem damaligen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) wurde das Misstrauen ausgesprochen und Helmut Kohl (CDU) gewählt.

Der Bundeskanzler oder die Bundekanzerlin kann aber auch im Bundestag jederzeit die Vertrauensfrage stellen, um zu prüfen, ob er oder sie noch den uneingeschränkten Rückhalt der Regierungsparteien genießt. Geht diese Vertrauensabstimmung verloren, wenden sich also Teile der Regierungsmehrheit vom Kanzler oder der Kanzlerin ab, dann liegt die Entscheidung, ob der Bundestag aufgelöst wird und damit Neuwahlen stattfinden sollen, beim Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Er oder sie kann die im Bundestag vertretenen Parteien auch auffordern, die Bildung einer neuen Regierung zu versuchen.

Eine wirkliche Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben. Dreimal gab es jedoch verabredete Niederlagen: Die Abgeordneten der Regierungsparteien oder die Minister und Ministerinnen enthielten sich der Stimme, um die Regierung zu Fall zu bringen (1972, 1982, 2005). Dieser Weg wurde beschritten, um die nach der Verfassung sonst nicht mögliche vorzeitige Neuwahl des Bundestages zu veranlassen. Er lässt sich nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin beschreiten und ist juristisch nicht unumstritten.

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.

Europäische Kommission Open item

Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist ein politisch unabhängiges supranationales Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und wahrt. Die EU-Kommission hat ein Vorschlagsrecht (Initiativrecht) für alle gemeinschaftlichen Rechtsakte, als „Hüterin der Verträge“ achtet sie auf die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und verfügt über exekutive Befugnisse, beispielsweise beim Haushalt oder dem Kartellrecht. Sie vertritt die Gemeinschaftsinteressen nach außen. An der Spitze der Kommission steht die Kommissionspräsidentin, seit 1. Dezember 2019 ist dies die Deutsche Ursula von der Leyen. Jeder Mitgliedsstaat ist derzeit mit einem Kommissionsmitglied vertreten.

ec.europa.eu

Treibhausgas-Emissionen Open item

Etwa zwei Drittel des von Menschen verursachten (anthropogenen) Treibhauseffekts sind auf den Ausstoß von Kohlendioxid zurückzuführen. Das Klimagas entsteht bei der Verbrennung der fossilen Energieträger Gas, Öl und Kohle. Sie alle enthalten Kohlenstoff der sich mit dem Luftsauerstoff zu Kohlendioxid verbindet. Außer Kohlendioxid gehören zu den Treibhausgasen Lachgas, Methan sowie halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid.

Vereinte Nationen Open item

Die Vereinten Nationen (UN) spielen eine Schlüsselrolle im internationalen System. Deutschland ist seit 1973 UN-Mitglied. Seither übernahm die Bundesrepublik immer mehr Verantwortung und gehört heute zu den größten Gebern und Unterstützern der Vereinten Nationen. So ist Deutschland etwa der zweitgrößte Beitragszahler zum gesamten UN-System und beteiligt sich an Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Zudem ist Deutschland Heimat für mehr als 30 UN-Institutionen. Der wichtigste Standort ist Bonn, die frühere Hauptstadt der Bundesrepublik vor der deutschen Wiedervereinigung. Deutschland setzt sich für Reformen der Vereinten Nationen ein, damit die Staatengemeinschaft den vielfältigen weltweiten Herausforderungen effektiv begegnen kann.

un.org