Glossar
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.
Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl gibt es eine Erststimme für die Kandidatinnen und Kandidaten in einem Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestags sieht 598 Abgeordnete vor, lag durch ein System von sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten aber zuletzt deutlich höher. Eine Gesetzesänderung soll dieses System ändern und künftig dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten beschränkt wird. Eine Hürde für den Einzug ins Parlament ist die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Parteien ziehen nur dann ins Parlament ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen.
Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen und dann durch Zustimmung zu seiner oder ihrer Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler oder die Kanzlerin ablösen, indem er das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer oder eine Parteiführerin zum Regierungsoberhaupt ernannt, das sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.
Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag, der im Berliner Reichstag residiert, verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht vielmehr dem US-amerikanischen Typ des so genannten Arbeitsparlaments. Die Fachausschüsse des Bundestages beraten intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe.
Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter und -vertreterinnen richten.
Deutschland gehörte 1957 zusammen mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den sechs Gründungsmitgliedern der heutigen EU. Sie besteht momentan aus 27 Staaten, in 20 ist der Euro offizielle Währung. Die europäische Integration bildet für Deutschland die Grundlage für Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Eine zentrale Rolle spielt unter anderem der gemeinsame europäische Binnenmarkt. Deutschland unterstützt auch die Integration weiterer Mitglieder in die EU..
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Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Wirtschaftsordnung vor, schließt aber eine reine, freie Marktwirtschaft durch die Verankerung des Sozialstaatsprinzips aus. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 bildet die Soziale Marktwirtschaft die Basis der deutschen Wirtschaftspolitik. Entwickelt und umgesetzt wurde die Soziale Marktwirtschaft von Ludwig Erhard, dem ersten Wirtschaftsminister und späteren Bundeskanzler. Ihr Grundkonzept basiert auf dem Prinzip der Freiheit einer Marktwirtschaft, ergänzt um sozialpolitische Ausgleichsmaßnahmen. Danach soll auf der einen Seite das freie Spiel der Kräfte auf dem Markt grundsätzlich ermöglicht werden. Auf der anderen Seite garantiert der Staat ein soziales Netz zur Absicherung von Risiken.
Die Vereinten Nationen (UN) spielen eine Schlüsselrolle im internationalen System. Deutschland ist seit 1973 UN-Mitglied. Seither übernahm die Bundesrepublik immer mehr Verantwortung und gehört heute zu den größten Gebern und Unterstützern der Vereinten Nationen. So ist Deutschland etwa der zweitgrößte Beitragszahler zum gesamten UN-System und beteiligt sich an Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Zudem ist Deutschland Heimat für mehr als 30 UN-Institutionen. Der wichtigste Standort ist Bonn, die frühere Hauptstadt der Bundesrepublik vor der deutschen Wiedervereinigung. Deutschland setzt sich für Reformen der Vereinten Nationen ein, damit die Staatengemeinschaft den vielfältigen weltweiten Herausforderungen effektiv begegnen kann.
Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den 1970er-Jahren – seit der Wiedervereinigung 1990 bei um die 80 Prozent. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 beteiligten sich 76,6 Prozent der Wahlberechtigten.
Die Gestaltung und Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik ist gemäß dem föderalen System eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie wirken in verschiedenen Gremien zusammen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung von unabhängigen Wirtschaftswissenschaftlern beraten. Jedes Jahr im Januar legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat den Jahreswirtschaftsbericht vor. Er beschreibt unter anderem die für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele und die Grundzüge der geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.Eine Voraussetzung für das Funktionieren des Wirtschaftslebens in Deutschland ist der freie Wettbewerb, der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschützt wird. Es verbietet wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen, aber auch des Staates. Ebenso werden Unternehmensfusionen, staatliche Subventionen und Marktzutrittsschranken hinsichtlich ihrer Wettbewerbswirkung beurteilt.
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