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Freiheit von Kunst und Kultur

Die Autonomie künstlerischer Arbeit gilt in Deutschland als hohes Gut. Deshalb fördert der Staat kulturelle Einrichtungen und Kreativschaffende umfassend.
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© Matthias Heyde

Die Unabhängigkeit von Kunst und Kultur ist im deutschen Grundgesetz garantiert – in Artikel 5 heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass
Impulse aus Kunst und Kultur für eine moderne demokratische Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Dementsprechend fördert der Staat Kulturschaffende und -institutionen, um ihre Unabhängigkeit vom freien
Markt zu sichern.

Zugleich werden Kunst und Kultur in Deutschland auch privat gefördert, etwa von Unternehmen und Stiftungen. Häufig greifen öffentliche und private Förderung ineinander. Der Staat unterstützt das Engagement dieser Geber etwa durch Steuervergünstigungen und sorgt so über die eigentlichen Haushaltsmittel hinaus für eine mittelbare öffentliche Förderung. Darüber hinaus gibt es weitere Ansätze zur Subvention von Kunst und Kultur. Die vom Bund eingerichtete Künstlersozialkasse etwa sorgt dafür, dass selbstständige Kreativschaffende in der Sozialversicherung ähnlich gestellt sind wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie müssen nur die Hälfte der Versicherungskosten selbst tragen, die andere Hälfte ergibt sich aus Zuschüssen des Bundes und den Sozialabgaben von Unternehmen der Branche.