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Globaler Handelspartner

Deutschlands Engagement für fairen und freien Welthandel

Wie kann Handel fair und zum Vorteil beider Seiten funktionieren? Deutschland zeigt, wie Wirtschaftsinteressen mit Menschenrechten und Umweltstandards in Einklang gebracht werden.
Faire Arbeitsbedingungen
Deutschland setzt sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Lieferketten ein.
© dpa

Deutschland ist eine starke, weltweit eng vernetzte und exportorientierte Volkswirtschaft. Die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › setzt sich für offene Märkte und regelbasierten Handel ein. Neben der multilateralen Handelsordnung steht dabei die ambitionierte Freihandelsagenda der Europäischen Union im Vordergrund. Die deutsche Wirtschaftsdiplomatie ruht wesentlich auf drei Säulen: 

  • den 225 deutschen Auslandsvertretungen
  • den Büros der 150 Auslandshandelskammern (AHK) in mehr als 90 Ländern sowie den Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft weltweit 
  • der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing Germany Trade and Invest (GTAI)

Sie unterstützen mittelständische Unternehmen gezielt dabei, Auslandsmärkte zu erschließen.

Deutschland ist Verfechter des Freihandels

Bei der Gestaltung der Regeln für den internationalen Handel ist Deutschland stark engagiert. So setzt sich die Bundesrepublik für die Stärkung und die Reform der Welthandelsorganisation ( WTO WTO Die Welthandelsorganisation (WTO), gegründet 1995, dient der Durchführung der Abkommen über den internationalen Handel und ist ein Forum für Verhandlungen zur Liberalisierung des Welthandels. Deutschland setzt sich im Rahmen der Welthandelsrunde nachdrücklich für eine bessere Eingliederung der… Mehr erfahren › ) als wichtiger Pfeiler der regelbasierten, globalen Handlungsordnung ein. Daneben liegt ein Hauptaugenmerk auf bilateralen Freihandelsabkommen (FTA) der Europäischen Union. Mit 38 Partnerstaaten hat die EU bereits Abkommen geschlossen; mit zahlreichen weiteren Ländern sollen FTAs folgen.

EU-Abkommen stärken globale Partnerschaften

Um die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähiger und resilienter zu machen, setzt die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › auf eine breite Diversifizierung der Handelsbeziehungen. Bereits in Kraft getretene Freihandelsabkommen der EU mit Partnern in allen Weltregionen, etwa mit Japan, Kanada, Kenia, Korea, Vietnam und Neuseeland, eröffnen neue Märkte und wichtige Bezugsquellen – beispielsweise für kritische Rohstoffe oder Technologien. 

Zudem unterstützt Deutschland folgende Vorhaben im Sinne des Freihandels: 

  • die rasche Ratifizierung der EU-Freihandelsabkommen mit Mercosur, Mexiko und Indonesien
  • die Implementierung und Weiterentwicklung der Handelseinigung mit den Vereinigten Staaten von Amerika
  • den raschen Abschluss der Verhandlungen mit Indien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den ASEAN-Staaten
  • die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Australien

Wie übernehmen deutsche Unternehmen Verantwortung?

In der deutschen Handelspolitik spielt die Achtung und Förderung der Menschenrechte weltweit eine zentrale Rolle. Ende 2016 beschloss die deutsche Regierung den „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte Menschenrechte Achtung und Ausbau der Menschenrechte weltweit sind ein zentrales Anliegen der Politik der deutschen Bundesregierung. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sie sich weltweit konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit… Mehr erfahren › der Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › “ (NAP). Er basiert auf den 2011 verabschiedeten „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen (UN). Der NAP verankert die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Wahrung der Menschenrechte in ihren weltweiten Lieferketten, indem er einheitliche und überprüfbare Standards festlegt.

Dialogformate verbinden Wirtschaft, Politik und Gesellschaft

Zur Umsetzung des NAP haben sich Branchendialoge und -initiativen entwickelt, wie der Branchendialog der Automobilindustrie, die unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden und Zivilgesellschaft umfangreiche Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien erarbeitet haben. Ein weiteres Beispiel ist das Textilbündnis, in dem neben der Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände gemeinsam Standards für eine soziale, ökologische und korruptionsfreie Textil- und Bekleidungsbranche entwickeln.

Wie engagiert sich Deutschland für nachhaltige Lieferketten?

Die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › macht sich auf vielen Ebenen für gleiche Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Lieferketten stark – auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Sie arbeitet dabei eng zusammen mit internationalen Organisationen wie: 

  • der Europäischen Union
  • den Vereinten Nationen
  • der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
  • der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 

Darüber hinaus bringt sich Deutschland aktiv in multilateralen Foren wie den G7, G20 und beim Asien-Europa-Treffen (ASEM) ein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Lieferketten – allerdings ohne eine bürokratische Überlastung durch Berichtspflichten. 

2021 verabschiedete der Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten regelt. Das LkSG soll in geänderter Form bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, weiter gelten. In der Übergangszeit bis dahin wird das LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Handhabung im Alltag zu vereinfachen.