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Globaler Handelspartner

Engagement für fairen und freien Welthandel

Neben der multilateralen Handelsliberalisierung stehen die Freihandelsabkommen der Europäischen Union im Vordergrund.
Faire Arbeitsbedingungen
© dpa

Deutschland ist eine starke, weltweit eng vernetzte Exportnation. Die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › setzt sich für offene Märkte sowie einen fairen und freien Handel auf der Grundlage klarer und verlässlicher Regeln ein. Neben der multilateralen Handelsliberalisierung stehen dabei die Freihandelsabkommen der Europäischen Union im Vordergrund. Die deutsche Wirtschaftsdiplomatie ruht wesentlich auf drei Säulen: den 226 deutschen Auslandsvertretungen, den Büros der 140 Auslandshandelskammern (AHK), Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft in 92 Ländern sowie der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing Germany Trade and Invest (GTAI). Sie unterstützen mittelständische Unternehmen gezielt dabei, Auslandsmärkte zu erschließen.

Verfechter des Freihandels

Bei der Gestaltung der Regeln für den internationalen Handel ist Deutschland stark engagiert. Neben der multilateralen Handelsliberalisierung unter dem Dach der Welthandelsorganisation WTO WTO Die Welthandelsorganisation (WTO), gegründet 1995, dient der Durchführung der Abkommen über den internationalen Handel und ist ein Forum für Verhandlungen zur Liberalisierung des Welthandels. Deutschland setzt sich im Rahmen der Welthandelsrunde nachdrücklich für eine bessere Eingliederung der… Mehr erfahren › liegt ein Hauptaugenmerk auf bilateralen Freihandelsabkommen (FTA) der Europäischen Union. Mit rund einem Dutzend Partnerstaaten hat die EU bereits Abkommen geschlossen; mit zahlreichen weiteren Ländern sollen FTAs folgen. So hat das 2019 in Kraft getretene Abkommen der EU mit Japan den weltweit größten Wirtschaftsraum geschaffen. Weitere Beispiele sind das europäisch-kanadische Wirtschafts- und Handelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) oder das Freihandelsabkommen mit Vietnam. Angestrebt wird auch ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Vereinigung südostasiatischer Länder (Association of Southeast Asian Nations, ASEAN).

Menschenrechte und Wirtschaft

In der deutschen Handelspolitik spielt die Achtung und Förderung der Menschrechte weltweit eine zentrale Rolle. Ende 2016 beschloss die deutsche Regierung den „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte Menschenrechte Achtung und Ausbau der Menschenrechte weltweit sind ein zentrales Anliegen der Politik der deutschen Bundesregierung. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sie sich weltweit konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit… Mehr erfahren › der Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › “ (NAP). Er basiert auf den 2011 verabschiedeten „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen. Der NAP verankert die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Wahrung der Menschenrechte in ihren weltweiten Lieferketten, indem er einheitliche und überprüfbare Standards festlegt. Zur Umsetzung des NAP haben sich Branchendialoge und -initiativen entwickelt, wie der Branchendialog der Automobilindustrie, die unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden und Zivilgesellschaft umfangreiche Empfehlungen zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien erarbeitet haben, oder das Textilbündnis, in dem neben der Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände gemeinsam Standards für eine soziale, ökologische und korruptionsfreie Textil- und Bekleidungsbranche entwickeln. 

Einsatz für nachhaltige Lieferketten

Gemeinsam mit internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der internationalen Arbeitsorganisation ILO, der OECD und auch in multilateralen Foren wie den G7, G20 und beim Asien-Europa-Treffen (ASEM) setzt sich die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › für gleiche Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Lieferketten ein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Lieferketten. Eine Überprüfung der Umsetzungen der Empfehlungen des NAP 2018/2019 ergab, dass freiwillige Maßnahmen allein für eine flächendeckende Anwendung von Sorgfaltspflichten nicht ausreichend sind. Die Bundesregierung brachte daher das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg, das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu bekämpfen sowie Betroffenen von Rechtsverletzungen den Weg zu Wiedergutmachung zu öffnen. Das Gesetz betrifft Firmen mit Sitz in Deutschland sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Es tritt Anfang 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Kraft. Dabei tragen die Unternehmen eine Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz, angemessene Löhne, das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, den Schutz der Rechte indigener Völker und den Schutz der Umwelt entlang ihrer Lieferketten. 

Die Bundesregierung engagiert sich außerdem für eine europäische Regelung für Sorgfaltspflichten. Diese soll neben menschenrechtlichen auch Umwelt- und Klimaschutzpflichten enthalten.