Unantastbar: Was das Grundgesetz schützt
Die deutsche Verfassung heißt „ Grundgesetz Grundgesetz Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist… Mehr erfahren › “. Darin sind die grundlegenden Werte und organisatorischen Prinzipien der Bundesrepublik festgelegt. Jede weitere Gesetzgebung muss sich danach richten.
Was steht im Grundgesetz?
Im Grundgesetz Grundgesetz Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist… Mehr erfahren › sind unter anderem festgehalten:
- die Grundrechte
- die Demokratie als Staatsform
- das Prinzip des Rechtsstaats
- die Verfassungsorgane und ihre Aufgaben
- der Grundsatz der Gewaltenteilung
Was sind die Grundrechte?
Das wichtigste Grundrecht steht in Artikel 1 des Grundgesetzes: die Achtung der Menschenwürde. Wörtlich heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Weitere zentrale Grundrechte sind zum Beispiel:
- das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- die Gleichheit vor dem Gesetz
- die Glaubens- und Religionsfreiheit
- die Meinungsfreiheit
- die Versammlungsfreiheit
- die Berufsfreiheit
- die Unverletzlichkeit der Wohnung
Warum heißt es „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“?
Der Begriff Grundgesetz Grundgesetz Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist… Mehr erfahren › sollte den vorläufigen Charakter verdeutlichen. Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, galt es nur für die damalige Bundesrepublik Deutschland im Westen Deutschlands, nicht in der DDR. Es sollte einer Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland nicht im Weg stehen. Mit der Wiedervereinigung von 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung.
Kann das Grundgesetz geändert werden?
Ja, aber nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrats. Seit 1949 ist es viele Male geändert worden. Nicht änderbar sind allerdings der Artikel 1 (Menschenwürde) und der Artikel 20, der Prinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat beschreibt. Diese Garantie ist – wie viele Elemente des Grundgesetzes – eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus.